Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Behandlungsform, die ursprünglich von Lern- theorien abgeleitet wurde und sich mittlerweile zu einem komplexen Verfahren mit vielen Techniken entwickelt hat. Dabei werden Störungen als Reaktionen auf vorliegende Reize oder Einstellungen aufgefasst und entweder der Reiz und/oder Reaktion und/oder die Einstellung verändert.

Wann besteht eine psychische Krankheit?Voraussetzung für das Vorliegen einer psychischen Erkrankung bzw. Störung ist die seelische und/oder körperliche Beeinträchtigung von Gefühlen und/oder Verhalten, die mit einem Leidensdruck einhergehen. Dieser Leidensdruck kann auch bei den Angehörigen bestehen. Eine Krankheit liegt nicht vor, wenn es sich lediglich um vorübergehende Stimmungsschwankungen handelt.

Aber auch bei körperlichen Erkrankungen kann eine psychotherapeutische Hilfestellung möglich sein, nämlich dann, wenn Sie mit der Erkrankung seelisch nicht zurechtkommen.

Probatorische SitzungenZunächst ist vorgesehen, dass der Behandler und der Patient sich kennenlernen und einen Eindruck bekommen, ob überhaupt eine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Damit eine Therapie zustande kommt, müssen minimale Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten sind:

  • ein Mindestmaß an Verständigung zwischen dem Patienten und dem Therapeut
  • das Vorliegen eines Veränderungswunsches
  • die Bereitschaft über die Entstehung und Aufrecherhaltung des unerwünschten
     Verhaltens Auskunft zu geben.

Die probatorischen Sitzungen können 1 bis 5 Stunden dauern und werden nicht auf die Stunden des Behandlungskontingentes angerechnet.

Bei den Krankenkassen unterscheidet man zwischen der Kurzzeit- und Langzeittherapie. Eine Kurzzeittherapie besteht aus 25 Stunden und eine Langzeittherapie besteht aus 45 Stunden. Jeder einzelner Schritt ist genehmigungspflichtig und kann gutachterlich geprüft werden. Dazu ist es notwendig, dass die Daten an den Gutachter weitergeleitet werden. Die Krankenkasse erhält in der Regel keine Auskunft über Ihre lebensbezogene Daten und Ihre Daten unterliegen dem Datenschutz.

Es ist möglich, eine Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umzuwandeln. Nach Ende der Langzeittherapie kann ein Fortführungsantrag gestellt werden (15 Stunden). Im Regelfall endet damit die Therapie. In bestimmten, begründeten Fällen können über die Regeltherapie hinaus noch einmal maximal 20 Stunden beantragt werden.

Was sollten Sie bei der Behandlung beachten?Psychotherapeutische Arbeit ist in erster Linie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Patienten und dem Therapeuten. Sie setzt die aktive Teilnahme an der Behandlung voraus. Auch ist eine zeitliche Kontinuität notwendig, um ein Behandlungserfolg zu gewährleisten. Termine werden stundenweise ausgemacht und müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlungsstunde abgesagt werden. Falls dies nicht geschieht, kann der Therapeut einen Verdienstausfall von Ihnen verlangen.

Was sollten Sie über das Ende einer Therapie wissen? Grundsätzlich sind psychotherapeutische Behandlungen freiwillig, sowohl der Patient als auch der Therapeut können eine Behandlung jederzeit beenden.
In der Regel wird eine psychotherapeutische Behandlung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Therapeut und dem Patient beendet. Sollten Sie die Therapie vorzeitig beenden wollen, so wäre es gut, wenn Sie zunächst einmal mit dem Therapeuten darüber sprechen.

Psychotherapeutische und psychologische Angebote, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.Neben der Verhaltenstherapie und dem Entspannungsverfahren haben Sie auch die Möglichkeit als Selbstzahler Angebote wahrzunehmen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu zählen:

  • Selbsterfahrung
  • Paar- und Familientherapie
  • Hypnotherapie nach M. H. Erickson
  • NLP (Neuro-Linguistisches- Programmieren)
  • Supervision
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Diplompsychologe Reinhard Tietzmann